Das Wiener Wohn-Ticket

Die Harmonisierung der Wohnungsvergabe brachte wesentliche Verbesserungen für Wienerinnen und Wiener. Knapp 10.000 InteressentInnen profitierten bereits vom neuen Wien-Bonus

Im Jänner 2015 wurde mit der Eröffnung der Wohnberatung Wien der erste Schritt zur Harmonisierung und Zusammenführung des Leistungs- und Serviceangebots des kommunalen und geförderten Wohnbaus gesetzt. In der Guglgasse 7-9 erhalten Wohnungssuchende und Interessierte seither an einem Standort umfassende Informationen über das vielfältige Wohnungsangebot der Stadt Wien und auch zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Der zweite Schritt folgte im Juli 2015: Mit der Einführung des Wiener Wohn-Tickets sind die Vergabekriterien für das von der Stadt Wien angebotene Kontingent des geförderten Wohnbaus sowie auch für das gesamte kommunale Wohnungsangebot neu geregelt worden. Mit der Neuregelung und Vereinheitlichung der Grundvoraussetzungen ist es nun noch einfacher und übersichtlicher geworden, eine Wohnung aus dem sozialen Wohnbau zu finden. Das Angebot umfasst alle Wohnungen, die über die Wohnberatung Wien vergeben werden. Gleichzeitig wird durch das Wiener Wohn-Ticket eine sozial treffsichere und bedarfsgerechte Vergabe ermöglicht.

„Durch die Neuregelung der Wohnungsvergabe, die Bündelung des Wohnungsangebots und die Zusammenführung des Informations- und Beratungsleistungen an einem Standort konnten wir eine ganze Reihe von Verbesserungen zum Vorteil der Wienerinnen und Wiener erreichen“, fasst Wohnbaustadtrat Michael Ludwig heute, Donnerstag, im Rahmen eines Mediengesprächs zusammen. „Insbesondere auch das vereinheitlichte Vergabesystem mit dem neuen Wiener Wohn-Ticket funktioniert so wie geplant. Es schafft Gerechtigkeit und noch mehr Fairness. Die Interessentinnen und Interessenten profitieren von einem deutlich größeren Angebot, es ist zudem nur noch eine Anmeldung notwendig und wir erreichen somit deutlich treffsichere und bedarfsgerechte Anbotslegungen.“

Der neue Wien-Bonus wirkt: Mehr als die Hälfte profitierte bereits

Schon nach den ersten zwölf Monaten zeigt sich, dass sich das Wiener Wohn-Ticket bewährt. Seit dessen Einführung wurden insgesamt 33.869 Wiener Wohn-Tickets (1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016) ausgestellt. Davon waren 18.616 für geförderte Wohnungen und 15.253 für Gemeinde-und besonders geförderte Wohnungen (wie SMART-Wohnungen oder Wiedervermietungen unter € 10.000,-- Eigenmittel). Bei insgesamt 17.374 Wiener Wohn-Tickets erfolgte bereits die Prüfung auf Gewährung des Wien-Bonus. 55 Prozent davon (9.559 Wiener Wohn-Tickets) wurde auch ein entsprechender Bonus angerechnet. Tendenz steigend.

Konkret wird mit dem Wohn-Ticket des/der InteressentIn je 5 Jahre Hauptwohnsitz Wien ein Bonus von 3 Monaten auf das Gültigkeitsdatum angerechnet (max. 9-monatiger Bonus). Von diesem für Langzeit-WienerInnen gewährten Wien-Bonus profitierten wiederum …
•69 Prozent von der Maximal-Gutschreibung von 9 Monaten,
•19 Prozent von 6 Bonus-Monaten und
•12 Prozent von 3 Bonus-Monaten.

„Wir kommen damit all jenen Wienerinnen und Wienern, die schon länger in unserer Stadt leben, entgegen“, so Stadtrat Michael Ludwig. In dem Zusammenhang präzisierte der Ressortchef: „Die, die schon länger da sind, sollen auch einen Vorteil haben. Sie tragen auch schon länger etwas zur Gemeinschaft bei.“

Das Wiener Wohn-Ticket – die Eintrittskarte für den geförderten und kommunalen Wohnbau

Mit der Einführung des Wiener Wohn-Tickets sind die Richtlinien für das gesamte Wohnungsangebot, das über die Wohnberatung Wien zur Vergabe kommt, harmonisiert und vereinheitlicht worden. Dies reicht von den Gemeindewohnungen über das zukünftige Angebot „Gemeindewohnungen neu“, die SMART-Wohnungen, Wohnungen mit Superförderung, Angebote aus der Wiener Wohnbauinitiative (WBI) sowie den gesamten Bereich von geförderten Neubauwohnungen, geförderten Wohnungen aus der Wiedervermietung und gefördert sanierten Wohnungen.

Für dieses gesamte Wohnungsangebot gelten seit 1. Juli 2015 nachfolgende einheitliche Grundvoraussetzungen:
•Vollendung des 17. Lebensjahres
•Zwei Jahre Hauptwohnsitz an der aktuellen Adresse in Wien
•Österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen Gleichgestellte
•Unterschreitung der Einkommensgrenze nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) 1989

Für Gemeindewohnungen, SMART-Wohnungen und Wohnungen aus der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelanteil von unter 10.000 Euro ist zudem ein begründeter Wohnbedarf erforderlich.

Angebotsbündelung bringt deutliche Verbesserung. Nur noch eine Anmeldung!

Durch die einheitliche Beratung in der Wohnberatung Wien sowie die Harmonisierung der Vergabekriterien ist somit nur noch eine Registrierung für das gesamte Wohnungsangebot notwendig. „Dies bringt den Vorteil, dass durch das wesentlich größere Angebot zielgerichtet und bedarfsgerecht sowie deutlich rascher das passende Angebot, das den individuellen Bedürfnissen der Wohnwerber entspricht, gefunden werden kann“, so Ludwig.

Deutlich größeres Angebot im Rahmen der JungwienerInnen-Aktion

Junge Menschen, die sich zur Begründung eines eigenen Haushaltes entschließen, werden in Wien über eine eigene JungwienerInnen-Aktion unterstützt. Dieses erfolgreiche Angebot, das schon bisher für die Vergabe von Gemeindewohnungen gültig war, ist auch auf das Angebot der SMART-Wohnungen und der besonders günstigen geförderten Wohnungen in der Wiedervermietung mit einem maximalen Eigenmittelanteil von unter 10.000 Euro ausgeweitet worden. Von „JungwienerInnen“ muss der Vormerkgrund „dringender Wohnbedarf“ nicht erfüllt werden. Sie erhalten ein Wohnungsangebot aus dem Bestand der Wiener Gemeindebauten, zudem steht ihnen das Angebot aus dem geförderten Wohnbau offen. Fairness, Transparenz, Gerechtigkeit und Service im Mittelpunkt

Mit den seit 1. Juli 2015 gültigen neuen Vergabekriterien wird den Grundsätzen von Fairness und Transparenz zudem noch stärker Rechnung getragen. Sämtliche Regelungen sowie auch die Aktionen, wie die JungwienerInnen-Regelung, haben allgemeine Gültigkeit. Neu geregelt wurde weiters der Vormerkgrund des Überbelags. Für einen Überbelag, der für die Vormerkung einer Gemeindewohnung bzw. geförderten Wohnung über das Kriterium „begründeter Wohnbedarf“ berechtigt, wird seither ausschließlich die Kernfamilie – also Verwandte in gerader Linie – über drei Generationen herangezogen. Außerdem ist durch die Neuregelung auch eine faire und transparente Lösung für die direkte Anmeldung auf einzelne Wohnungsangebote im Internet sichergestellt. Waren zuvor Personen, die fortlaufend am Computer sitzen, und sich somit als erste für neue Projekte anmelden können, klar im Vorteil, so gilt inzwischen nicht mehr die Reihung der individuellen Anmeldung auf Einzelprojekte, sondern der Zeitpunkt der Erstanmeldung in der Wohnberatung Wien. Ausschlaggebend ist somit das Datum des Wiener Wohn-Tickets.

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Zusammenführung und Bündelung des gesamten Wohnungsangebots der Stadt Wien – also Gemeindewohnungen und der Bereich des geförderten Wohnbaus – als richtige Maßnahme bestätigt. Die Wienerinnen und Wiener profitieren von der deutlichen Service-Verbesserung, der Harmonisierung und Vereinfachung. Ihnen stehen das gesamte Leistungsspektrum und die gesamte Angebotspalette in einer Beratungseinrichtung offen. Zudem können wir sicherstellen, dass die bestmöglichen, bedarfsgerechten und treffsicheren Angebote gelegt werden können. Schlicht: Das Wiener Wohn-Ticket wirkt“, unterstrich Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

Wohnberatung Wien
Guglgasse 7-9/Ecke Paragonstraße
1030 Wien
Persönliche Beratung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 19 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
Terminvereinbarung und Information Montag bis Freitag 7 bis 20 Uhr
Tel.: 01/24 111
Fax: 01/24 111 -76100
www.wohnberatung-wien.at 

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