Online-Antrag für Wiener Mindestsicherung verfügbar

Die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) der Stadt Wien organisiert ihren KundInnenverkehr im Bereich Mindestsicherung neu.

Dabei wird verstärkt auf elektronische und telefonische Kommunikation mit den BürgerInnen gesetzt. Mit 15. Mai 2020 können Anträge auf Mindestsicherung in Wien online über wien.gv.at gestellt werden.

Ausgehend von den Schutzmaßnahmen für KundInnen und MitarbeiterInnen im Zuge der Corona-Pandemie wurde ein neues Online-Tool für die Administration der Wiener Mindestsicherung entwickelt. Die Antragsstellung inklusive Übermittlung von notwendigen Unterlagen ist für Wienerinnen und Wiener mit 15. Mai 2020 über den Online-Antrag Wiener Mindestsicherung möglich.

“Wir haben Wege gesucht, unsere KundInnen und MitarbeiterInnen vor der Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen und unsere digitalen Serviceangebote weiter auszubauen. Es ist unser Anspruch, dass die existenzsichernden Leistungen der Wiener Mindestsicherung auch in schwierigen Zeiten reibungslos funktionieren. Mit diesem neuen Tool machen wir den digitalen Amtsweg auch für die Mindestsicherung möglich. Die Coronakrise hat deutlich gemacht, dass viele Kundinnen und Kunden bereits digital kommunizieren. Daher bauen wir das elektronische Service weiter aus, um künftig noch effizienter Anträge entgegen nehmen und bearbeiten zu können“, erklärt MA 40-Abteilungsleiterin Agnes Berlakovich.

Neben dem neuen Online-Tool werden in den nächsten Wochen auch Mindestsicherungsinformationsblätter in den gängigsten Sprachen und Videos mit erklärenden Inhalten zur Antragsstellung zur Verfügung gestellt.

Wienerinnen und Wienern steht der Online-Antrag als neue, zusätzliche Möglichkeit neben der Kontaktaufnahme via E-mail, Fax, Telefon und persönlicher Abgabe an den Standorten zur Verfügung. Für alle Fragen und Anliegen kann auch das Servicetelefon unter +43 1 4000-8040 (an Werktagen von 8 bis 18 Uhr) kontaktiert werden.

Ab 15. Mai erfolgt auch die schrittweise Öffnung der Sozialzentren. In einem ersten Schritt ist zum Schutz der KundInnen und MitarbeiterInnen eine persönliche Vorsprache ausschließlich nach vorangegangener telefonischer Abklärung und Terminvergabe möglich. Beratungen werden weiter verstärkt telefonisch angeboten.

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