Anmeldezeiten - Städtische Kindergärten
Von November bis Dezember läuft die Hauptanmeldezeit für städtische Kindergärten.
Ein Kind sollte in der Hauptanmeldezeit November und Dezember angemeldet werden, wenn vorgesehen ist, dass es im nächsten Jahr ab September einen städtischen Kindergarten besucht.
Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Hauptanmeldezeit ist nicht von Bedeutung. Die Plätze werden ausschließlich nach objektiven Kriterien vergeben.
Anmeldung außerhalb der Hauptanmeldezeit
Wer kurzfristig einen Platz benötigt, kann sich jederzeit an die Servicestelle wenden. Das Angebot freier Plätze ist dann jedoch beschränkt.
Anmeldung während der Elternkarenz
Wenn Sie sich in Mutterschutz oder in Elternkarenz befinden und der Mutterschutz oder die Elternkarenz im folgenden Betreuungsjahr endet, sollten Sie Ihr Kind im November oder Dezember anmelden.
Wer kurzfristig die Karenz beendet oder aus dem Mutterschutz zurückkommt, kann sich jederzeit an die Servicestelle wenden. Das Angebot freier Plätze ist dann jedoch beschränkt.
Die Plätze in den Gruppen für Kinder bis zu drei Jahren sind vor allem für Kinder berufstätiger Eltern vorgesehen.
Vor der Anmeldung für einen privaten Kindergarten benötigt jedes Kind eine KundInnen-Nummer im Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder. Sie kann per E-Mail, Post oder Fax beziehungsweise persönlich bei einer Servicestelle der Wiener Kindergärten (MA 10) beantragt werden: Antrag.
Anmeldung
Mit der Anmeldung für einen städtischen Platz erhält das Kind die KundInnen-Nummer automatisch.