Anerkennungs- und Bewertungsgesetz im Ministerrat beschlossen

Schnellere Integration in den Arbeitsmarkt durch verstärkte Beratung, kürzere Verfahrensdauer und besondere Verfahren für Qualifikationen von Asylberechtigten.

 

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) begrüßt das heute im Ministerrat beschlossene Anerkennungs- und Bewertungsgesetz für ausländische Qualifikationen von Zuwander/innen und Flüchtlingen. Zentrale Inhalte des neuen Gesetzes liegen in der schnelleren Anerkennung mitgebrachter Qualifikationen, dem Ausbau von Informationsstellen, der Einführung von Bewertungsverfahren sowie speziellen Verfahren, die für Flüchtlinge notwendig sind, die über keinen formalen Nachweis ihrer Qualifikation verfügen. Integrationsminister Sebastian Kurz: "Der Einstieg in den Arbeitsmarkt ist ein zentraler Schritt für die erfolgreiche Integration von Zuwander/innen und Asylberechtigten in Österreich. Mit dem neuen Anerkennungs- und Bewertungsgesetz haben wir mit neuen und kürzeren Verfahren sowie verstärkter Beratung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sie ihre Fähigkeiten möglichst rasch in Österreich einbringen können."

Spezielle Verfahren für Asylberechtigte

Insbesondere für Asylberechtigte stellt der bildungsadäquate Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt eine zentrale Herausforderung für ihre Integration dar. Häufig fehlen ihnen aufgrund ihrer Flucht Zeugnisse, die abgeschlossene Ausbildungen oder Berufserfahrung belegen. Das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz sieht hier besondere Verfahren vor, damit auch bei Verlust erforderlicher Unterlagen die jeweilige Qualifikation festgestellt werden kann. Außerdem werden Bewertungsverfahren eingeführt und die Fristen für alle Anerkennungsverfahren vereinheitlicht, die nun auf vier Monate verkürzt werden.
Franz Wolf, Geschäftsführer des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF): "Die Beschäftigung von Asylberechtigten und Zuwander/innen am Arbeitsmarkt ist ein entscheidender Indikator für ihre Integration. Von Bedeutung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt sind vorhandene Qualifikationen: Wer diese mitbringt, dem sollen sie auch so gut wie möglich anerkannt werden. Unser Ziel ist es, dass Asylberechtigte in Österreich möglichst rasch selbsterhaltungsfähig werden."

ÖIF als Servicedienstleister im Bereich Anerkennung

Der ÖIF unterstützt Flüchtlinge und Zuwander/innen bei der Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikationen durch das Online-Portal berufsanerkennung.at, das durch das Gesetz weiter als Informations- und Serviceportal ausgebaut wird. Die Plattform bietet ihnen derzeit zentrale Informationen über die Abwicklung der Anerkennungsverfahren und liefert in nur sechs Schritten die richtige Anlaufstelle für ihr Anliegen. Die Online-Datenbank ist in vier Sprachen verfügbar und wird laufend aktualisiert und erweitert. Das Anerkennungshandbuch "Anerkennungs-ABC" bietet Informationen zu 200 verschiedenen Berufsgruppen, ist kostenlos in Deutsch und Englisch erhältlich und liegt an vielen Beratungsstellen auf. Der ÖIF organisiert außerdem vierteljährlich das "Netzwerk Anerkennung", das Stakeholder/innen aus verschiedenen Kompetenzbereichen rund um das Thema Anerkennung an einen Tisch bringt und Herausforderungen im Anerkennungsbereich diskutiert. Die Ergebnisse der Arbeit des „Netzwerk Anerkennung“ flossen in das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz ein.

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