Wohnbeihilfe NEU zeigt Wiener Weg der sozialen Sicherheit

Durch deutliche Aufstockung der Wohnbeihilfe auf 151 Millionen bei gleichzeitiger Erweiterung des Bezieher*innenkreises geht Wien den Weg der strukturellen sozialen Absicherung.

Noch vor dem Ende 2023 wird die Wohnbeihilfe NEU im Landtag beschlossen. Die bisherige Wohnbeihilfe erfährt dabei eine massive Aufwertung. So werden die finanziellen Mittel von bisher rund 61.5 Millionen Euro auf 151,5 Millionen Euro aufgestockt. Eine Ausweitung des Bezieher*innenkreises wird durch die Anpassung der Höchsteinkommensgrenze ermöglicht. Gleichzeitig werden die individuell zur Verfügung stehenden Leistungen durch ein neues Berechnungsmodell erheblich angehoben.

„Durch die Wohnbeihilfe NEU beweist Wien einmal mehr, dass es sehr wohl möglich ist, strukturell zu helfen, ohne einzelne Bevölkerungsgruppen zu benachteiligen. Als Stadt Wien tragen wir Verantwortung für die soziale Absicherung aller Wienerinnen und Wiener. Denn Verantwortung in der Politik heißt hinzuschauen, statt sich weg zu ducken. Dazu gehört auch dann eine helfende Hand zu reichen, wenn das soziale Abrutschen droht. Damit es aber erst gar nicht so weit kommt, benötigen wir dringend einen echten Mietpreisdeckel für alle Mieterinnen und Mieter sowie eine strukturelle Reform des Mietrechtsgesetzes.“ so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

„Die Wohnbeihilfe ist Teil des Auffangnetzes, das Betroffene vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützt. Sie ist eine zielgerichtete und treffsichere Unterstützung für Menschen, die sich, auf Grund der herausfordernden wirtschaftlichen Situation oder persönlicher Umstände einen angemessenen Wohnraum trotz aller Bemühungen nicht mehr leisten können. Es ist daher ein wichtiger und notwendiger Schritt, die Wiener Wohnbeihilfe an die Herausforderungen unserer Zeit anzupassen.“ betont NEOS-Wien Wohnbausprecherin Selma Arapovic.

Mehr Anspruchsberechtigte und Anpassung der Haushaltseinkommensgrenzen

Eine grundlegende Änderung ist die Gleichstellung aller Wohnungen, unabhängig davon, ob sie sich in einem geförderten oder privaten Wohnhaus befinden. Bei der Berechnung wird zukünftig darüber hinaus die Bruttomiete statt der Nettomiete berücksichtigt, wodurch der Leistungsanspruch steigt.

Auch die organisatorische Abwicklung wird deutlich erleichtert. Neben einer Weiterentwicklung der Möglichkeit zur Online-Vorberechnung des Wohnbeihilfe-Anspruchs ermöglicht zukünftig eine neue IT-Lösung (NOWUS) eine schnellere und effizientere Bearbeitung der Anträge durch die Sachbearbeiter*innen. Gekoppelt ist dieses Service-Paket an eine Aufstockung und Umstrukturierung der Mitarbeiter*innen innerhalb der Wohnbeihilfestelle der MA 50.

Wohnfläche, Personenanzahl und Haushaltseinkommen – an allen Schrauben wird gedreht

Schon bisher ist der Anspruch auf Wohnbeihilfe davon abhängig, auf welcher Wohnfläche, wie viele Personen, bei welchem Haushaltseinkommen leben.

Der maximale anrechenbare Wohnungsaufwand pro m2 beträgt im neuen Modell aktuell 8,67 Euro/m2 und übersteigt damit den bisherigen, an den Richtwert gekoppelten Aufwand von 6,67 Euro/m2 um 2 Euro pro m2. Diese höhere Leistung begründet sich dadurch, dass im neuen System die Betriebskosten mit 2 Euro miteingerechnet werden, sodass durch die Einführung der Bruttomiete als Berechnungsgrundlage die Leistung für die Bezieher*innen effektiv steigt.

Darüber hinaus wird bei der Berechnung der Wohnungsgröße nunmehr 60 statt bisher 50 m2 als Mindestmaß herangezogen, wodurch Personen die in kleineren Wohnungen wohnen, zukünftig nicht mehr benachteiligt sind, sondern relativ mehr Leistungen beziehen.

Der Nachweis eines Mindesteinkommens der letzten 10 Jahre entfällt zukünftig. Darüber hinaus werden Sonderzahlungen, wie das 13. und 14. Gehalt, zukünftig nicht miteinberechnet.

Das monatliche Höchsthaushaltseinkommen wurde deutlich angehoben. Bei Kindern bzw. zusätzlichen Personen im Haushalt erhöht sich das höchstzulässige Haushaltseinkommen entsprechend. Die Mindesthaushaltseinkommensgrenze orientiert sich an den Mindeststandards des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (WMS-Richtsätze).

Eine jährliche Valorisierung der Beträge an Hand der Entwicklung des Richtwertes ist nunmehr vorgesehen.

Strukturelle Absicherung und weiterer Fahrplan

Ein Rechenbeispiel: Eine allerziehende Mutter eines Kindes wohnt in einer 75 qm Wohnung und verdient 1700 Euro im Monat. Sie erhält zukünftig, ausgehend von einem Wohnungsaufwand (vorgeschriebene Bruttomiete) von 650 Euro, eine Wohnbeihilfe in der Höhe von 337 Euro pro Monat. Durch die gestiegene Wohnbeihilfe reduziert sich die Wohnkostenbelastung im Verhältnis zum Monatseinkommen dadurch auf 32 Prozent.

Das Gesetz zur Wohnbeihilfe NEU gelangt am Freitag zur öffentlichen Auflage und soll noch im Kalenderjahr 2023 beschlossen werden.

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